Vorratsdatenspeicherung
Von: Patrick Schulz | 15. 03. 2010Albrecht Ude, einer der Träger der Massen-Verfassungsbeschwerde, freier Journalist und Lehrbeauftragter am Department Information, saß am 2. März 2010 bei der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in der ersten Reihe. Ein Interview.
Anfang März 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei. Bedeutet: die Speicherung von elektronischen Daten zur Analyse von sozialem Verhalten und Netzwerken jedes deutschen Bürgers ohne Anfangsverdacht ist verboten.
Der freie Journalist und Lehrbeauftragte als Recherche-Trainer am Department Information Albrecht Ude war einer der Träger dieser Klage, da er persönlich als Journalist um den Schutz seiner Berufsgeheimnisse, seine Kontakte, fürchtete. Seit Oktober 2009 führte er den Erstsemsterkurs »Recherche-Strategien«, was die Themen Daten und Information im Internet behandelt.
Seit wann beschäftigt Sie das Thema Datenschutz?
Ich weiß nicht mehr. Es könnte sein, dass die erste Spam-Mail, die ich bekommen habe, eine Rolle spielte. Das wäre dann so um 1994 gewesen…
Aber sobald man anfängt, ‘harte’ Recherchen zu machen und begreift, was ein »Datenschatten« ist, beginnt man auch, sich fragen, wie man den eigenen in den Griff bekommt.
Was war der ausschlaggebende Punkt als Kläger aktiv zu werden?
Die Massen-Verfassungsbeschwerde wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung organisiert. Vertreten wurde sie von RA Meinrad Starostik in Berlin. Im AK Vorrat kamen viele Leute aus unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen; (ich selbst bin kein Mitglied, hatte aber Kontakt zum Arbeitskreis). Die Kampagne bekam, gerade via Internet, breite Unterstützung, was man ja auch an den 34.014 Beschwerdeführern sieht. Man konnte seine Unterstützung via Web erklären, musste aber eine Vollmacht für RA Starostik ausdrucken und unterschieben per Post abschicken – für Verfassungsbeschwerden gilt eben die Unterschriftspflicht, was ja auch richtig ist. Für die Organisatoren war das ein logistisches Problem. Es hat Monate gedauert, die Unterlagen zu ordnen und die Beschwerde auf den Weg zu bringen. Deswegen hat der AK Vorrat einen Eilantrag gestartet, der von Vertretern der betroffenen Berufsgruppen mit Berufsgeheimnissen getragen wurde.
Wurden Sie selbst schon über das Internet ausspioniert und wenn ja, wie?
Bisher noch nicht, jedenfalls habe ich noch nichts davon gemerkt ![]()
Aber wer nach mir ‘googelt’, bekommt im Wesentlichen Dokumente zu sehen, die von mir selbst stammen.
Wie entstand die Gruppe von knapp 35.000 Klägern?
Siehe oben. Dass aber eine solche Menge an Beschwerdeführern zusammenkam, die eben mehr machen mussten als nur ein paar Mausklicks, ist ein Novum in der Geschichte der Republik und zeigt das Potenzial des Internet in politischen Prozessen und für die Zivilgesellschaft.
Wie wird der administrative Aufwand der Klage finanziert?
Das weiß ich nicht, das hatte der AK Vorrat organisiert.
Das Gericht hat aber entscheiden, dass die Kosten des Verfahrens von der Bundesrepublik getragen werden. Dir Organisatoren werden ihre Auslagen also erstattet bekommen.
Haben entgeltliche Anonymisierungsdienste nun eigentlich wieder grünes Licht?
Das hatten sie auch vorher schon. Die gewerblichen Anonymisierungsdienste argumentierten gegen das Gesetz mit den gestiegenen Kosten und daraus folgender Wettbewerbsverzerrung. Was aber ein wenig unbeachtet blieb: Provider mit nur wenigen Kunden und geschlossene Benutzergruppen waren von der Speicherpflicht ausgenommen.
Wie läuft ein Verhandlungstag beim Bundesverfassungsgericht ab?
Angemessen würdig: Um das Gericht liegt eine schmale Bannmeile, Infostände usw. müssen auf der anderen Straßenseite stehen. Bei Eintritt der Richter – alle in den bekannten roten Roben mit Barett – stehen alle im Saal, bis der Vorsitzende Richter zum Setzen auffordert. Dann wird die Anwesenheit abgefragt und nach den Stellungnahmen der Beschwerdeführer (Meinrad Starostik und Burkhart Hirsch) hörte das Gericht den bestellten Gutachtern zu. Pikanterweise hatte die beklagte Bundesregierung keinen hochrangigen Vertreter geschickt. Was ja auch kein Wunder ist, da die zuständige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (damals noch in der Opposition) selbst mit zu den Beschwerdeführern gehört. Die mündliche Verhandlung am 15.12.2009 hat von morgens bis in den frühen Abend gedauert.
Welche Art von Zusammenarbeit fand zwischen den Klägergruppen statt? (wo lag der Unterschied der Klagen?)
Solche Kontakte sind meines Wissens informell. Verschiedene Gruppen hatten unabhängig voneinander Beschwerde eingelegt, unter anderem der »Bürgerrechtsflügel« der FDP. Im Kern sind die Beschwerden sehr ähnlich.
Das BVG hat festgestellt, dass die EU-Richtlinie grundsätzlich nicht im Widerspruch zum GG steht. Werden Sie sich nun an der geplanten Initiative, die Vorratsdatenspeicherung europaweit zu kippen beteiligen?
Auf jeden Fall! Als berichtender Journalist sowieso, und weiteres wird man sehen.
Was war Ihr erster Gedanke nach der Urteilsverkündung und wie war die Stimmung im Gerichtssaal?
Die Urteilsverkündung hat nur etwa zwei Stunden gedauert. Da habe ich vor allem aufmerksam der Begründung zugehört (schriftlich gabs die erst am Ende). Aber als anfangs der Satz fiel, die Vorratsdatenspeicherung sei »nichtig«, also sofort ungültig, und bereits gespeicherte Daten seien »unverzüglich« zu löschen, war das ein echtes Glücksgefühl.
Wie würden Sie der gegnerischen Partei erklären, dass dies die richtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist?
Angesichts des Weltuntergangsgeschreis aus Ermittlerkreisen und aus der rechtskonservativen Ecke frage ich mich ernstlich, ob das geht. In diesen Kreisen herrscht ein technischer Machbarkeitswahn. Was geht, soll auch erlaubt sein, ohne Rücksicht auf Bürgerrechte. Was an Überwachung technisch machbar und finanzierbar ist, soll geschehen. Bemerkenswert finde ich an der Urteilsbegründung, wie gut sich die Richter – die ja weder Techniker noch Informatiker sind – sich haben beraten lassen, wie viel sie vom Thema verstanden haben. Genau diese Beratungstiefe habe ich bei vielen politischen Akteuren vorher vermisst und tue es teilweise jetzt noch. Insofern wäre ein Rat, dass die sich mal die Zeit nehmen, die Urteilbegründung in Ruhe durchzulesen.
Wie sieht die Öffentlichkeit dieses Thema, ist es für jeden greifbar oder zu theoretisch? (Ist der Bevölkerung klar, was Datenvorratsspeicherung bedeutet?)
Ich vermute, dass die normalen Menschen seit den Datenskandalen der Bahn, der Telekom und von Firmen wie z.B. Lidl begriffen haben, zu welchen Exzessen Datenspeicherung führen kann. Deswegen hoffe ich auch, dass eine neue Gesetzesinitiative und auch die jetzt anlaufende Diskussion auf europäischer Ebene auf ein waches öffentliches Bewusstsein trifft.
Welche Art von Reaktionen gab es in Ihrem beruflichen und privaten Umfeld zu dieser Klage?
Glückwünsche.
Was hätte man durch die Vorratsdatenspeicherung über den typischen HAW Studenten herausfinden können?
Sage mir, mit wem Du Kontakt hast, und ich sage Dir, wer Du bist.
Sage mir, wie Du Dich bisher verhalten hast, und ich kann interpolieren, wie Du Dich künftig verhalten wirst. Die Aussagekraft von »Verkehrsdaten« ist sehr hoch und steigt mit der Menge der gesammelten Daten. Und die Methoden, daraus Erkenntnisse zu ziehen, werden immer feiner.
Wie wird ein Student durch Recherche zu einer Verdachtsperson?
Es reicht, mit einem »Verdächtigen« gemailt oder telefoniert zu haben. Selbst, wenn sich jemand nur verwählt hat – dann ist man im Kontaktnetz des Verdächtigen drin.
Inwieweit wird dieses Thema im Department Information behandelt?
Das weiß ich nicht. Dazu kenne ich das Department noch zu wenig.
Wie können Studenten im alltäglichen Leben aktiv helfen, dieses Thema eine breitere Öffentlichkeit zu geben?
Es ist schon viel geholfen, wenn jeder für sich mit dem Thema etwas bewusster umgeht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat nach dem Urteil bereits darauf hingewiesen, dass »Vorratsdatenspeicherung« auch bei Firmen wie Google und ›sozialen Netzen‹ passiert. Damit hat er ganz recht, und hoffentlich wird es da zu verbindlichen und transparenten Regeln kommen. Der Knackpunkt ist: Wenn ich jemandem meine Daten gebe, indem ich sie in Form meiner Visitenkarte als kleines Papierstück gebe, ist das kein Problem. Wenn ich mit denselben Daten ein Profil in einem ›sozialen Netz‹ anlege (also deutlich gesagt: Ein Formular ausfülle, um mich abrufbar zu machen), dann sind diese Daten maschinell auswertbar. Und das ist der problematische Unterschied. Eine gute Faustregel: Man sollte im Netz nichts persönliches veröffentlichen, was man nicht auch einem Unbekannten auf der Straße sagen würde. Wenn mich jemand anspricht und fragt »Wie heißen Sie, wo wohnen Sie und wann sind Sie geboren?« – was würde ich dem wohl sagen?
Vielen Dank für das Gespräch.

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