Position der LandesAstenkonferenz Hamburg …

Von: Benjamin Gildemeister (LAK) | 17. 05. 2009

… zur Beteiligung von Studierenden an der Studiengebührenverwendung. Mit dem neuen Gesetz zur Regelung der Erhebung von Studiengebühren, das seit diesem Wintersemester in Kraft ist, wird erstmals festgehalten, dass Studierende an der Mittelverwendung »angemessen« zu beteiligen seien. Obwohl ungeklärt ist, was eine Angemessenheit in diesem Zusammenhang konkret bedeutet, so ist doch eindeutig, dass der politische Wille des Senats die Einbeziehung der Studierenden in den Prozess der Verwendung ihrer eigenen Gelder verstärken möchte.

Dieser Wille wird von der LandesAstenkonferenz geteilt. Wenngleich wir als Hamburger Studierendenvertretungen das vom Senat eingeführte Studiengebührenmodell scharf kritisieren, sind wir der Ansicht, dass die aus Studiengebühren finanzierten Maßnahmen im Sinne der Studierenden sein müssen.

Studiengebühren dürfen einzig und allein der Verbesserung von Lehre und Studium dienen. An fast allen Hamburger Hochschulen kommt es immer wieder zu Fällen, in denen die Gelder zu anderen Zwecken verwendet werden. Meist fehlt eine strategische Mittelverwendung, Gelder werden zum Teil auf Jahre festgeschrieben, Maßnahmen nicht evaluiert, Bereiche der Grundversorgung aus den Studiengebühren mitgezahlt, Anträge schlecht oder gar nicht begründet und trotzdem durchgewinkt.

Es gibt drei große Probleme innerhalb des Gebührensystems:

- Die Verwendung ist zum Teil mangelhaft.
- Die Transparenz ist oft nicht gegeben, Berichte sind ungenau, zu grob oder fehlen gänzlich.
- Die Studierenden haben selten Mitspracherecht.

Alle drei Probleme gehören zusammen. Mangelnde Transparenz führt zu geringer Aufmerksamkeit und Mitbestimmung unter den Studierenden, mangelnde Mitbestimmung führt zu unsinnigen oder zweckfremden Maßnahmen.

Die LAK nimmt das neue Gebührengesetz und den dahinter steckenden politischen Willen deshalb sehr ernst und spricht sich vehement für eine Verbesserung bei der Mitbestimmung Studierender bei der Mittelverwendung von Studiengebühren aus.

Die LAK schlägt vor, bewährte Systeme auf die gesamte Hamburger Hochschullandschaft zu übertragen. Während Studierende an manchen Hochschulen bestenfalls eine beratende Funktion haben, werden zum Beispiel an der HCU keine Maßnahmen beschlossen, denen Studierende nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Dort treffen sich Vertreter des AStA und des Studierendenparlaments monatlich mit dem Präsidium. Bei diesen Treffen werden sämtliche vorliegenden Anträge diskutiert, bis man eine Einigung erzielen kann. Ansonsten kommt die jeweilige Maßnahme nicht zu Stande, der Vorstand des AStA hat bei allen Anträgen ein Vetorecht.

Ein solches Vetorecht der Studierenden muss zum Standard für jede Hochschule auf allen Ebenen der Mittelverwendung werden. Nur so wird gewährleistet, dass die Antragsteller sich tatsächlich Gedanken darüber machen, ob eine Verbesserung der Lehrqualität erreicht wird, nur so wird gewährleistet, dass sich Antragsteller bei der Antragsbegründung die nötige Mühe geben, den Studierenden die jeweilige Maßnahme zu vermitteln.

Die Bereiche, die bereits so verfahren, haben sehr gute Erfahrungen gesammelt. Die Zusammenarbeit mit den Studierenden hat sich als konstruktiv erwiesen. Es ist auch nur sinnvoll, diejenigen zentral in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen, die täglich mit der Lehre in Kontakt treten und ihre Qualität und Verbesserungsmöglichkeiten beurteilen können. Sollten solche flächendeckenden Standards nicht durchgesetzt werden, ist das Bekenntnis der Politik und der Hochschulen zu studentischer Beteiligung nichts als ein Lippenbekenntnis.

Die LAK Hamburg spricht sich für eine gesetzliche Ausformulierung studentischer Beteiligung aus. Ohne eine gesetzliche Grundlage zur Mittelverwendung sind die studentischen Vertreter stets auf Zugeständnisse, Absprachen und den guten Willen der Universitätsvertreter angewiesen. Mit der bisherigen Formulierung ist die gewünschte flächendeckende Umsetzung des Senatswillens nicht gewährleistet.

Des Weiteren spricht sich die LAK für eine flächendeckende, transparente Auflistung aller Maßnahmen aus Studiengebühren aus, die allen Studierenden leicht (z. B. über die Universitätshomepage) zugänglich gemacht wird. Bislang wird gar nicht oder unzureichend darüber informiert, wohin die Gelder fließen, oft werden grobe Angaben gemacht hinter denen sich enorme Summen verbergen. Nur mit ausreichender Transparenz können Studierende sicher gehen, dass keine Quersubventionierungen geschehen oder das Geld zweckentfremdet werden, nur so wird studentische Beteiligung kontrollierbar gemacht und nur so können Studierende motiviert werden, sich selber für Verbesserungen zu engagieren.

Ansprechpartner:

Benjamin Gildemeister
Sprecher der LAK Hamburg
Tel.: 040-450 20 425
E-Mail: office{ ÄT }lak-hamburg.de

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