Berufstart

9 Tipps

Veröffentlicht am 22. September 2008

… von einer, die nach dem Studium gemerkt hat, was man alles im Studium nicht lernt. Ein finanzieller Ratgeber für den Einstieg in die Selbstständigkeit im Kreativbereich.

1. KRANKENVERSICHERUNG

Man muss seine Krankenkasse über das Ende des Studiums informieren. Da man als Freiberufler keinen festen Arbeitgeber hat, über den man versichert ist, ist man erst mal freiwillig versichert. Das kann sich ändern, wenn man zum Beispiel in der Künstlersozialkasse aufgenommen wird. Siehe Punkt 8.

2. STUNDENSATZ

Noch bevor man die erste Rechnung stellen kann, muss man erst mal wissen, was man eigentlich verlangen soll. Dass das Leben als Student billig war, kam einem währenddessen nicht so vor, war es aber. Jetzt fallen einfach viel mehr Kosten an: eigene Krankenversicherung, zusätzliche Altersvorsorge, keine Vergünstigungen mehr im Kino, beim Zeitungsabo und den öffentlichen Verkehrsmitteln, nur um mal ein paar Beispiele zu nennen.

Um den benötigten Stundensatz zu berechnen, muss man zuerst ausrechnen, was man monatlich verbraucht. Dafür listet man auf, was man persönlich und beruflich pro Monat ausgibt. Man errechnet, wie viele Stunden man im Monat »verkaufen« kann, denn es gibt Wochenenden, Feiertage, Krankheit und Urlaub und vor allem Arbeit, die einem niemand bezahlt, wie zum Beispiel Verwaltungskram erledigen. Das muss alles mit dem normalen Stundensatz mitgetragen werden. Und zum Schluss teilt man die Summe der Kosten durch die verkaufbaren Stunden und erhält so den minimalen Stundensatz, der gerade reicht, um auf Null zu kommen. Du versuchst also, einen höheren Stundensatz bezahlt zu kriegen, weil das heißt, dass Du Überschuss machst! Das will man in der Marktwirtschaft, in der wir leben. Und als Freiberufler ist es wichtig, dass Du Geld für schlechte Tage zurücklegst. Ein PDF zum Errechnen des minimalen Stundensatzes gibt es hier: Download Stundensatzkalkulation

3. STEUERNUMMER

Jeder, der freiberuflich Rechnungen stellt, braucht eine Steuernummer. Diese beantragt man beim nächstliegenden Finanzamt. Als Freiberufler muss man da persönlich erscheinen, ein Formular ausfüllen und bekommt dann nach einiger Zeit seine Steuernummer zugeschickt.

4. RECHNUNGEN STELLEN

Wichtig ist, die Rechnungen pro Jahr durchzunummerieren, das heißt, die erste Rechnung kriegt die #1 usw. und es darf keine Doppelbelegung geben. Auf eine Rechnung muss ansonsten die eigene Anschrift, die Anschrift des Kunden, die eigene Steuernummer, ein kurzer Text oder eine Auflistung, was man für den Kunden gemacht hat und der dazugehörige Preis. Die Bankverbindung sollte nicht fehlen, sonst nützt die ganze Rechnung nix. Es ist außerdem wichtig, dass man seine Rechnungen gut aufbewahrt. Erstens braucht man sie wieder für die Jahreseinkommenssteuererklärung, zweitens muss man sie bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt für die letzten zehn (!) Jahre komplett vorzeigen können.

5. MEHRWERTSTEUER

Die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind erstaunlicherweise identisch. Unter Mehrwertsteuer kann man sich aber leichter was vorstellen, weil wir sie bezahlen, seit wir klein sind: Ganz automatisch ist sie in jedem Preis enthalten. Je nachdem, was wir kaufen, macht sie sieben Prozent (zum Beispiel bei Grundnahrungsmitteln, Büchern, Zeitungen) oder 19 Prozent (zum Beispiel bei Kosmetikartikeln, CDs, Elektroware etc.) des Preises aus.

So lange man unter 17.500 Euro im Jahr verdient, kann man den »Kleinunternehmerparagraphen« nutzen und keine Mehrwertsteuer auf die Rechnung setzen. Man fügt dann einfach unten an die Rechnung den Satz »Gemäß §19 Abs. 1 UStG weise ich in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus«. Keine Mehrwertsteuer zu berechnen hat den Vorteil, weniger Papierkram erledigen zu müssen. Spätestens wenn man über die 17.500-Euro-Grenze kommt, wird man aber eben doch Mehrwertsteuer verlangen, das heißt, man schlägt auf den eigentlichen Rechnungsbetrag noch mal sieben Prozent (für urheberrechtlich geschützte Werke, das heißt, für schöpferische Tätigkeiten) bzw. 19 Prozent (für Dienstleistungen) drauf. Das zusätzliche Geld darf man aber nicht behalten, sondern muss es weiter an das Finanzamt leiten. Der einzige Nutzen, den man aus dieser ganzen Geld-hin-und-her-Schieberei ziehen kann, ist die Mehrwertsteuer, die man selber für geschäftliche Dinge bezahlt, mit der Mehrwertsteuer, die man ans Finanzamt zurückzahlt, zu verrechnen. Dazu muss man entsprechende Quittungen sammeln.

6. QUITTUNGEN SAMMELN

Als Freiberufler kann man Quittungen für alles Mögliche sammeln, um die dann mit der Umsatzsteuer, die man selbst ans Finanzamt weiterleitet, zu verrechnen. Möglich sind da zum Beispiel Rechnungen über Arbeitsmaterial, Bücher, Fachzeitschriften, Schulungen, zum Teil sogar Geschäftsessen und Schnittblumen.

7. STEUERERKLÄRUNG

Fällt man unter den »Kleinunternehmerparagraphen«, reicht es, einmal nach Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung zu machen. Das geht ganz gut online über das elektronische Elster-Formular. Man gibt hier an, was man in dem Jahr eingenommen und was man ausgegeben hat. Das Formular berechnet dann, was man an Steuern zu zahlen hat. Da es hier 1.000 Dinge zu beachten gibt, fährt man über kurz oder lang wirklich besser, wenn man das von einem Steuerberater machen lässt. Der weiß wenigstens, was man alles wie absetzen kann und spart einem im Endeffekt wahrscheinlich mehr Geld, als er/sie kostet.

Weist man aber Umsatzsteuer aus, muss man zusätzlich monatlich »elstern«, das heißt, man listet nach ähnlichem Prinzip auf, was man eingenommen hat und was man ausgegeben hat und überweist dann monatlich die Umsatzsteuerdifferenz ans Finanzamt. Dadurch bleibt einem zumindest eine fette Zahlung am Jahresende erspart.

8. KSK BEITRETEN

Die Künstlersozialkasse bietet selbstständig arbeitenden (also auch freiberuflichen) Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung wie ihn Arbeitnehmer genießen, der Staat übernimmt dabei, wie sonst der Arbeitgeber, 50 Prozent der Beiträge. Das heißt, man ist als selbstständiger Kreativer über die KSK renten-, sozial- und krankenversichert. So ist das sicher die günstigste Möglichkeit, zumindest eine Grundsicherung für sich zu erwerben. Mehr Infos über die KSK und die Antragsunterlagen kann man unter www.kuenstlersozialkasse.de erfahren.

9. ALTERSVORSORGE

Abgesehen davon, dass wir wahrscheinlich eh arbeiten werden, bis wir 80 sind, sind wir auch noch die Generation, für die die staatliche Rente nicht mehr allzu üppig ausfallen dürfte. Trotz allem empfiehlt es sich, so optimistisch zu sein und zusätzlich vorzusorgen. Auf dass wir, falls der Super-GAU ausbleibt und wir tatsächlich Senioren werden, unsere wohlverdiente Rente nicht unter der Armutsgrenze verleben.

Erster Schritt dazu ist, das Geld, das man eventuell hat, nicht auf dem Girokonto liegen zu lassen, sondern sich ein zweites Konto zuzulegen, auf dem man wenigstens ein paar Zinsen einstreicht, zum Beispiel bei der DiBa. Als zweiten Schritt sollte man eine zusätzliche Altersvorsorge beginnen. Ganz gut beraten ist man da mit einem Aktienfonds, der aus verschiedenen Aktien besteht, so dass Börsenkrisen nicht allzu dramatische Einbrüche verursachen. Der Fonds ist auf lange Zeit angelegt, man hat aber jederzeit Zugriff auf sein Geld.

Und besonders interessant: Wer keine Lust hat, sein Geld Rüstungsindustrien, Ölmultis oder Ausbeuterfirmen zur Verfügung zu stellen, kann in Öko- und Ethikfonds investieren. Am besten lässt man sich von einem bankunabhängigen Finanzberatungsunternehmen beraten.

Zum Schluss noch die Riesterrente: In die kann man einzahlen, wenn man fest angestellt ist oder über die KSK versichert wird. Man kann, wie bei den Aktienfonds, einen monatlichen Beitrag selbst bestimmen und nimmt dabei Zahlungen vom Staat mit. Das zahlt sich im Moment echt aus.

[September 2008]

Weitere Infos gibt es hier: Homepage der NICHT JETZT!

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